Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten. So kann man z.B. finanziell beim Mittagessen oder bei Ausflügen unterstützt werden.
Anspruchsberechtigt sind:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere SchülerInnen, die nach dem
- Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder
- Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
- Wohngeldgesetz (WoGG) oder
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für den Kinderzuschlag leistungsberechtigt sind.
SchülerInnen sind alle Personen, die
- noch keine 25 Jahre alt sind und
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Welche Leistungen gibt es für SchülerInnen?
Leistungen für:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung
- Mittagessen im Ganztag der Schule
Die Anträge können einfach online beim Landkreis gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie hier:
Informationen (Serviceportal Landkreis Emsland)

