Bildung und Teilhabepaket

Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten. So kann man z.B. finanziell beim Mittagessen oder bei Ausflügen unterstützt werden.

Anspruchsberechtigt sind:

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere SchülerInnen, die nach dem

  • Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder
  • Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder
  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
  • Wohngeldgesetz (WoGG) oder
  • Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für den Kinderzuschlag leistungsberechtigt sind.

SchülerInnen sind alle Personen, die

  • noch keine 25 Jahre alt sind und
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Welche Leistungen gibt es für SchülerInnen?

Leistungen für:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderungskosten
  • Lernförderung
  • Mittagessen im Ganztag der Schule

Die Anträge können einfach online beim Landkreis gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie hier:

Informationen (Serviceportal Landkreis Emsland)