Krankmeldungen/ Abmeldungen

Sollte Ihr Kind z.B. aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht am Unterricht teilnehmen können, beachten Sie bitte folgende Regeln bzw. Verfahrensweisen, die an der Grundschule Wehm gelten und eingehalten werden müssen:

Fehlende Schülerinnen und Schüler müssen von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig
am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn und für jeden weiteren Tag in der
Schule oder bei der Klassenlehrkraft abgemeldet werden (Anruf oder Email).

  • der Grund des Fernbleibens und die voraussichtliche Dauer müssen mitgeteilt werden

Eine schriftliche Entschuldigung (per Email oder handschriftlich) muss in jedem Fall
bis spätestens zum 3. Tag nach Wiedererscheinen in der Schule folgen.
In besonderen Fällen ist ein ärztliches Attest nötig.

  • Haben Sie bereits eine Email geschrieben, um Ihr Kind abzumelden, gilt diese als schriftliche Entschuldigung.

  • Haben Sie angerufen und Ihr Kind abgemeldet, muss eine schriftliche Entschuldigung folgen.

  • ohne schriftliche Entschuldigung gilt der Fehltag als unentschuldigt!

Die Erziehungsberechtigten haben eine Bringschuld!
Die Lehrkraft ist nicht verpflichtet nach der schriftlichen Entschuldigung fragen.

Arzttermine sollten möglichst in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden; ist dies nicht
möglich und der Termin findet ausnahmsweise während der Schulzeit statt, muss ein
ärztliches Attest nachgereicht werden.

Sonderanträge für Beurlaubungen vom Unterricht müssen rechtzeitig, möglichst 4 Wochen vor dem Termin bei der Schulleitung eingehen.
Anträge für Beurlaubungen vom Unterricht zur Urlaubsverlängerung dürfen laut Schulgesetzt nicht genehmigt werden.
 (siehe Homepage: Eltern -> Formulare -> Antrag auf Beurlaubung)

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie Ihr Kind nicht rechtzeitig abmelden oder häufen sich die unentschuldigten Fehltage, ist die Schule laut Schulgesetz und dem Landkreis Emsland verpflichtet, mit den Erziehungsberechtigten Kontakt aufzunehmen und als letzte Schritte das Jugendamt sowie das Ordnungsamt zu informieren.

Fehlt ein Kind entschuldigt, aber die Fehlzeiten häufen sich, sind ungeklärt oder wenig
nachvollziehbar, nimmt die Klassenlehrkraft ebenfalls Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf. Je nach Fall ist die Schule auch dann verpflichtet, weitere Schritte einzuleiten.