Frühere Besoldung der Lehrer in Wehm (1800 – 1883)

Auszug aus der Wehmer Schulchronik

 

Die Besoldung hiesiger Lehrerstelle.

Um 1800 wurde die Besoldung des Lehrers durch Schulgeld zusammengebracht und zwar zahlte jedes Kind 12 Stüber nach unserem jetzigen Gelde 1 Mark. Etwa 70 bis 80 Schüler besuchten damals die Schule, so daß die Besoldung also 70 – 80 Mark betrug. Jeder Schüler brachte im Anfange des Wintersemesters 1 Stüber Eingangsgeld mit. Die Hälfte der übrigen 11 Stüber wurde um Neujahr bezahlt, die Hebung der anderen Hälfte ist unbekannt.

 

Im Jahre 1828 bestand die Besoldung aus Schulgeld und aus der Münsterschen Zulage, welche 30 Mark betrug. Das Kind zahlte damals 20 Marienengroschen,[1] gleich 1 Mark 66 Pf., machte für 70 Schüler 116 Mark 20 Pf. nebst 30 Mark Münstersche Zulage, zusammen 146 Mark 20 Pf.

Der Lehrer bekam 1847– 80 Thaler, einschließlich 11 Thaler Wohnungsentschädigung.

Im Jahre 1854 wurde die Besoldung auf 110 Thaler festgesetzt. Jedes Kind zahlte damals jährlich 17 Gutegroschen, gleich 2 Mark 10 Pf., Schulgeld, machte für die damaligen 78 Schüler 163 Mark 80 Pf.
Von den übrigen166 Mark 20 Pf. wurden 30 Mark aus der Münsterschen Stiftung gezahlt und die 136 Mark 20 Pf. wurden durch Schulsteuer gedeckt.

Nach einem Rescribte des Königlich Hannoverschen Katholischen Consistorii vom 22. Juni 1865 wurde die hiesige Lehrerstelle auf 150 Thaler gebracht, wozu die Regierung eine Beihülfe von 11 Thalern bewilligte. Ferner wird in diesem Schreiben das Schulgeld auf 1 Thaler pro Kind erhöht und nach Abzug derselben auf der Münsterschen Zulage von 10 Thalern, die zur Hälfte nach der Grundsteuer, zur Hälfte nach der gleich zu geben war. Zu diesen 150 Thalern gehörten einschließlich 20 Thalern Wohnungsentschädigung.

Das Königlich Preußische Katholische Consistorium bewilligte am 18. December 1873 eine einmalige Beihülfe von 50 Thalern, um dadurch das Gehalt des Lehrers auf 200 Thaler zu bringen.
Vom Jahre 1874 ab, wurde die Münstersche Zulage von der Königlichen Steuerkasse ausgezahlt, bis dahin wurde dieselbe vom Herrn Dechanten durch einen Boten geschickt.

Nach einem Rescribte vom 16. December 1876 kam die Besoldung des Lehrers auf 720 Mark und vom 6. März 1883 wurde dieselbe nebst einer Wohnungsentschädigung von 60 Mark, auf 700 Mark erhöht, indem das Königliche Consistorium eine neue Beihülfe von 40 Mark bewilligte, die auch schon für das Jahr 1882 ausbezahlt wurde.

 

Also ist nun die Besoldung des Lehrers an der hiesigen Schule folgendermaßen zusammengesetzt:

 

  1. Die Münstersche Zulage  30 Mark
  2. Die Regierungs=Zulage 298 Mark

(Diese ist vorläufig bis Ende März 1866 bewilligt)

  1. Das Schulgeld und die Schulsteuer beträgt
    432 Mark

Summa      760 Mark

 

(Das Schulgeld und die Schulsteuer wird gehoben, wie das Königliche Hannoversche Consistorium dieselbe im Jahre 1865 angeordnet hat.)